Frührentner - Was nun?

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Frührentner - Was nun?

 

Frührentner können auf Nachzahl-Segen hoffen

Hunderttausende Frührentner können nach einem Zeitungsbericht auf Rentennachzahlungen von bis zu mehreren Tausend Euro und auf eine höhere Rente hoffen. Grund sei ein Urteil des Bundessozialgerichts.

Die Richter berufen sich laut "Bild" auf eine Gesetzeslücke bei der Rentenreform 2001. Damals seien zwar die Rentenabschläge von bis zu 10,8 Prozent für Frührentner ab dem 60. Lebensjahr verankert worden, nicht aber für jüngere. Betroffen seien bis zu 900 000 Frührentner, die ab 2001 vor dem 60. Lebensjahr eine Erwerbsminderungsrente mit Abschlägen bewilligt bekamen.

Nach dem Urteil seien nun die 2001 eingeführten Rentenabschläge bei Erwerbsminderungsrenten nach der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung gesetz- und verfassungswidrig, wenn sie bei Rentenbeziehern vor dem 60. Lebensjahr abgezogen werden oder wurden. (Aktenzeichen B 4 RA 22/05 R) Bundesregierung und Rentenversicherungsträger prüften bereits, ob sie jetzt allen Betroffenen Nachzahlungen leisten müssen.

Der Sozialverband Deutschland (SovD) riet allen Betroffenen, ihre Rentenansprüche prüfen zu lassen. Verbandspräsident Adolf Bauer, sagte der Zeitung: "Das Urteil des Bundessozialgerichts ist glasklar. Wir erwarten von der Rentenversicherung, dass sie das Urteil buchstabengetreu umsetzt." Im Höchstfall könnten die Betroffenen die zu Unrecht einbehaltenen Abschläge für vier Jahre zurückerhalten. Ein Durchschnitts-Erwerbsminderungsrentner könnte im Höchstfall bis zu rund 4700 Euro zurückerhalten. In Ostdeutschland wären es zirka 4100 Euro. Außerdem müsste er künftig etwa 100 Euro mehr Rente bekommen.

Bauer riet allen Betroffenen, einen Widerspruch gegen ihren Rentenbescheid einzulegen, wenn dieser jünger als ein Monat ist. Ansonsten sollten sie einen so genannten Überprüfungsantrag beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen.





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